Die Innenraumluft kann mit unterschiedlichsten Schadstoffen belastet sein. Unter „Schadstoffe“ sind Substanzen aus Gebäudealtlasten (z.B. Formaldehyd oder Naphthalin aus Teermassen) aber auch aus neuen Baustoffen und Einrichtungsgegenständen (z.B. Weichmacher, Isothiazolinone, Terpene) zu verstehen. Verdachtsmomente ergenben sich sowohl aus einer merklichen Geruchsbelastung aber auch durch verdächtige Bauelemente (Holzbauteile, Abdichtungen) oder früherer gewerblicher Nutzung. Über 75% der Anfragen an Sachverständige im Bereich der Innenraumdiagnostik begründen sich primär auf Geruchsbelästigungen.
Durch eine Analytik der Raumluft kann geprüft werden, ob eine Gesundheitsgefährdung für die Nutzer:innen des Raumes vorliegt. Inwieweit ein Geruch – unabhängig von einer gesundheitsgefährdenden Wirkung – als „akzeptabel“ oder als „unakzeptabel“ zu werten ist, kann mittels standardisierter Geruchsprüfungen gerichtsverwertbar bewertet werden.
Über eine Quellenermittlung kann ein Sanierungskonzept entwickelt werden, bei dem die Quellen entfernt oder abgeschottet werden.
Weitere Fragestellungen im Bereich Indoor-Air-Quality beschäftigen sich mit der Thematik Feinstaub und Ultrafeinstaub und Fogging.